Best Practice im Fokus
Prof. Dr. Ulrich Seibert
In diesem Jahr gewinnen mit der Neufassung des DCGK sowie der Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie in deutsches Recht gleich zwei Neuregelungen unmittelbare Relevanz für Aufsichtsräte. Im Gespräch mit Prof. Dr. Roderich C. Thümmel nimmt Ministerialrat Prof. Dr. Ulrich Seibert zur Kritik an den Reformvorhaben und zu ihren wesentlichen Eckpunkten Stellung.
Wie schätzen Sie die zukünftige Bedeutung des reformierten DCGK ein?
In der Anfangsphase war die Wirtschaft sich einig, dass wir einen Kodex brauchen, weil international viele Länder Corporate Governance Kodices haben und der Druck der ausländischen Investoren auf Deutschland, auch so ein Instrument zu schaffen, stark war. Heute sind wir im Kodex-Alltag angelangt und man erinnert sich nicht mehr an die Anfänge. Naturgemäß gibt es immer Kritiker. Ich weise allerdings darauf hin: Falls wir keinen Kodex hätten, würden wir sehr viel mehr im Gesetz regeln, und das wäre der Wirtschaft