Der Aufsichtsrat
Ersatzpflicht eines Geschäftsführers bei Reflexschäden und Doppelmandat

Ersatzpflicht eines Geschäftsführers bei Reflexschäden und Doppelmandat

Kommentiert von RiBGH a.D. Prof. Dr. Lutz Strohn

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2018 – 6 U 122/16, juris.

Sachverhalt

Der Kläger (K) war Alleingeschäftsführer der beklagten GmbH (B). Diese war herrschendes Unternehmen eines Konzerns. Der K war noch in anderen zu dem Konzern gehörenden Gesellschaften als Allein- oder Mitgeschäftsführer tätig. Ein Geschäftsfeld des Konzerns war der Ankauf von Ansprüchen auf Erstattung von Mehrwertsteuerbeträgen, die auf Umsätze im Ausland entfielen (sog. NIP-Programm). Diese Tätigkeit wurde aufgrund einer positiven Stellungnahme des K auf Rumänien erstreckt. Dort kam es – wegen Versäumnissen der rumänischen Behörden, aber auch der zuständigen Konzerngesellschaften – zu erheblichen Verzögerungen der Zahlungen und dadurch bedingt zu Verlusten des Konzerns. Infolgedessen wurde der K als GF abberufen und sein Anstellungsverhältnis wurde fristlos gekündigt. Er hält die Kündigung für unwirksam und verlangt mit seiner Klage u.a. die Verurteilung der B zur