Der Aufsichtsrat
Tax Compliance: Pflichten des Aufsichtsrats

Tax Compliance: Pflichten des Aufsichtsrats

Harald Diebel / Thorsten Ehrhard

Nach Tz. 5.3.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex soll der Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss einrichten, der sich unter anderem mit der Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems sowie der Compliance befasst. Die steuerliche Compliance nimmt in diesem Zusammenhang nicht zuletzt aufgrund des BMF-Schreibens vom 23.05.2016 eine besondere Stellung ein, die es erfordert, dass sich auch der Aufsichtsrat mit der konzeptionellen Ausgestaltung eines Tax Compliance Management Systems (Tax CMS) im Unternehmen oder im Konzern befasst.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Tax Compliance Management System
    • 1. Bedeutung für die Besteuerungspraxis
    • 2. Praktische Herausforderungen bei der Errichtung und im Regelbetrieb
    • 3. Der einschlägige Prüfungsstandard
    • 4. Das Zielbild
      • a) Die konzeptionelle Ebene
      • b) Die Überwachungsebene
      • c) Die operative Ebene
  • III. Pflichten des Aufsichtsrats im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Tax CMS
  • IV.