Der Aufsichtsrat
Aufsichtsräte in öffentlichen Unternehmen: Diener zweier Herren
Mandatsträger im Spagat zwischen Gesellschaftsrecht und Öffentlichem Recht

Aufsichtsräte in öffentlichen Unternehmen: Diener zweier Herren

Mandatsträger im Spagat zwischen Gesellschaftsrecht und Öffentlichem Recht

RA Dr. Stefan Mutter / RAin Dr. Yvonne Kerth

Die Bundesrepublik Deutschland, die sechzehn Bundesländer, die vielen deutschen Städte und Gemeinden sowie deren Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts haben eine Gemeinsamkeit: Sie sind an zahllosen Kapitalgesellschaften in der Rechtsform der AG oder der GmbH beteiligt. Für solche Beteiligungen formulieren das Bundes- und Landesrecht sowie das Grundgesetz und die Landesverfassungen besondere Anforderungen und Schranken. Die gesellschaftsrechtlichen Anforderungen an Aufsichtsräte in öffentlichen Unternehmen berücksichtigen jedoch solche Besonderheiten grundsätzlich nicht. Dies zwingt die Mandatsträger in einen Spagat über einem tiefen Graben, in dem die Krokodile „persönliche Haftung“ und „strafrechtliche Verantwortung“ lauern.

Inhaltsübersicht

  • I. Öffentlich-rechtliche Rahmenbedingungen
  • II. Der Gegenpol: Gesellschaftsrechtliche Rahmenbedingungen der Aufsichtsratsarbeit
    • 1. Grundlagen
    • 2. „Amtsstellung“ des Aufsichtsratsmitglieds
    • 3.