Der Aufsichtsrat
Kodexreform 2019 beschlossen

Kodexreform 2019 beschlossen

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am 22.05.2019 mitgeteilt, dass sie am 09.05.2019 eine neue Fassung des Kodex beschlossen hat. Der neue Kodex werde erst nach Inkrafttreten des ARUG II beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Veröffentlichung eingereicht. So könnten möglicherweise notwendige Anpassungen an die endgültige neue Fassung des Aktiengesetzes durch das ARUG II nachvollzogen werden. Der neue Kodex werde mit der dann folgenden Veröffentlichung durch das Ministerium im Bundesanzeiger in Kraft treten und damit den bis dahin gültigen Kodex in der Fassung vom 07.02.2017 ablösen. Die Regierungskommission stelle den neuen Kodex bereits vor, um den Unternehmen und den Kapitalmarktteilnehmern die Möglichkeit zu geben, sich auf die neuen Empfehlungen und Anregungen einzustellen. Den Unternehmen stehe es frei, einzelne neue Empfehlungen und Anregungen im Sinne von Best Practice bereits vorzeitig anzuwenden. Die DCGK-Fassung vom 07