Der Aufsichtsrat
EU-Whistleblower-Richtlinie: Überfälliger Schutzschirm

EU-Whistleblower-Richtlinie: Überfälliger Schutzschirm

Dr. Frank Hülsberg

Die aggressiven Steuervermeidungsmodelle einer Big 4-Gesellschaft in Luxemburg, die Geldwäsche bei der Danske Bank oder die Streckung von Krebsmedikamenten des Zytostatika-Apothekers in Bottrop – drei sehr unterschiedliche Fälle, die ohne Hinweisgeber (neudeutsch: „Whistleblower“) nicht oder wohl sehr viel später aufgedeckt worden wären. Die den Hinweisgebern entgegengebrachte Dankbarkeit seitens ihrer Arbeitgeber und der Justiz hielt sich im Rahmen – viele haben ihre Meldung mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes, hohen Anwaltskosten und teilweise mit Gefängnisstrafen bezahlt. Während andere EU-Länder wie Italien, Frankreich oder Schweden zumindest einen basalen Schutz durch nationale Gesetze bieten, gibt es in Deutschland bislang keinen Schutz für Hinweisgeber. Nun muss der deutsche Gesetzgeber innerhalb der nächsten zwei Jahre einen Schutzschirm für Hinweisgeber aufspannen, nachdem das Europäische Parlament am 16.04.2019 die EU-Whistleblower-Richtlinie verabschiedet