Der Aufsichtsrat
Am Empfängerhorizont orientieren

Am Empfängerhorizont orientieren

Dr. Andreas Rittstieg

Eine angemessene Informationsversorgung des Aufsichtsrats ist Voraussetzung für die ordnungsgemäße Wahrnehmung seiner Aufgaben. Im Gespräch mit Prof. Dr. Roderich C. Thümmel erläutert Dr. Andreas Rittstieg, wie Vorstand und Aufsichtsrat mit den entsprechenden Herausforderungen umgehen sollten.

Dr. Andreas Rittstieg
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Bei der Informationsversorgung des Aufsichtsrats stehen sich Bringschuld des Vorstands und Holschuld des Aufsichtsrats gegenüber. Wie lassen sich diese beiden Aspekte zum Ausgleich bringen?

Es empfiehlt sich, dass der Aufsichtsrat in einer Geschäftsordnung für den Vorstand dessen Informations- und Berichtspflichten detailliert regelt. Eine entsprechende Richtlinie sollte sich auf die turnusmäßigen, in der Regel monatlichen und vierteljährlichen, Berichte erstrecken und auch festlegen, unter welchen Voraussetzungen anlassbezogen zu berichten ist. Dabei kann eine weitere Konkretisierung des Umfangs und der Detailtiefe der Berichterstattung in Abhängigkeit