Der Aufsichtsrat
Bildung eines paritätisch besetzten Aufsichtsrats in der GmbH

Bildung eines paritätisch besetzten Aufsichtsrats in der GmbH

Prof. Dr. iur. habil. Julia Redenius-Hövermann / Dr. iur. Frauke Denecke

Arbeitnehmer haben vielfältige Möglichkeiten, Einfluss auf die Unternehmensführung zu nehmen. Neben der betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmung kommt der unternehmerischen Mitbestimmung durch die Entsendung von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat eine erhebliche Bedeutung zu. Im Jahr 2016 waren in Deutschland immerhin 641 Unternehmen paritätisch und 1.500 Unternehmen drittelmitbestimmt. Die Entsendung von Arbeitnehmervertretern führt zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Häufig sind diese durch das Gesetz und die höchstrichterliche Rechtsprechung (noch) nicht hinreichend geklärt, was wiederum zu Unsicherheit in der Praxis führt. Wie setzt sich der Aufsichtsrat auf Arbeitnehmerseite genau zusammen? Was passiert, wenn es keine Vertreter von Gewerkschaften gibt? Dieser Beitrag soll Antworten für die Praxis geben.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Grundlagen
  • III. Wahl der Arbeitnehmervertreter in den