Der Aufsichtsrat
Legal Judgement Rule

Legal Judgement Rule

Dr. Frank Scholderer

Bei der Legal Judgement Rule (LJR) geht es um die Frage, ob den Organmitgliedern für rechtliche Risiken bei unklarer Rechtslage ein analoges Haftungsprivileg wie bei unternehmerischen Risiken durch die Business Judgement Rule (BJR) gewährt wird. Die BJR gilt für wirtschaftliche Risiken, die mit unternehmerischen Entscheidungen stets verbunden sind. Durfte das Vorstandsmitglied im Vorhinein (ex ante) vernünftigerweise annehmen, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohl der Gesellschaft zu handeln, liegt keine Pflichtverletzung vor und das Vorstandsmitglied haftet auch dann nicht, wenn sich das unternehmerische Risiko im Nachhinein (ex post) realisiert und der Gesellschaft daraus ein Schaden entsteht. Das gilt für Aufsichtsratsmitglieder entsprechend, wenn sie bei zustimmungsbedürftigen Geschäften an unternehmerischen Entscheidungen mitwirken. Ist dagegen ein bestimmtes Verhalten geboten, liegt keine unternehmerische, sondern eine rechtlich gebundene