Der Aufsichtsrat
Neue Aktionärsrechterichtlinie: Anpassungsbedarf bei der Vorstandsvergütung
Künftig stärkerer Einfluss von Aktionären und Stimmrechtsberatern

Neue Aktionärsrechterichtlinie: Anpassungsbedarf bei der Vorstandsvergütung

Künftig stärkerer Einfluss von Aktionären und Stimmrechtsberatern

Ralph R. Lange

Die EU-Aktionärsrechterichtlinie sieht künftig detailliertere Offenlegungspflichten und ausgeweitete Abstimmungsrechte der Hauptversammlung hinsichtlich der Vorstandsvergütung vor. Für Unternehmen besteht jetzt dringender Handlungsbedarf, wenn sie ihre Vergütungssystematik rechtzeitig an die neuen Vorgaben anpassen wollen.

Inhaltsübersicht

  • I. Das Wichtigste im Überblick
  • II. Die Entwicklung der neuen Vorgaben
    • 1. In Deutschland: DCGK, VorstOG und VorstAG
    • 2. In der EU: Überarbeitung der Aktionärsrechterichtlinie
    • 3. Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht
  • III. Inhalt der Neuregelung: Präzisere Informationen, umfassendere Abstimmungen
    • 1. Hoch detailliert: Vergütungspolitik und Vergütungsbericht
    • 2. Abstimmung für alle Unternehmen Pflicht
    • 3. Keine Vergütung ohne Votum
    • 4. Gegenüberstellung von variabler Vergütung und Unternehmensperformance
    • 5. Vergleich mit der durchschnittlichen Mitarbeitervergütung
    • 6. Kein Verzicht auf individuelle Offenlegung
  • IV. Was sollten Aufsichtsräte jetzt tun?