Der Aufsichtsrat
Handlungspflichten im Aufsichtsrat

Handlungspflichten im Aufsichtsrat

Univ.-Prof. Dr. Dr. Manuel R. Theisen

Der Aufsichtsrat und dessen „Rechte und Pflichten“ sind das zentrale Thema dieser Fachinformation. Während die Rechte seine Funktion und Position im organschaftlichen Zusammenwirken sowie auch im Außenverhältnis gegenüber Dritten beschreiben, legen die Pflichten grundsätzlich sein Handlungsprogramm fest. Der Pflichtenkatalog umfasst u.a. folgende Bereiche:

  • Pflicht zur Mitarbeit,

  • Pflicht zur Urteilsbildung,

  • Organisationspflicht,

  • Informationspflicht,

  • Prüfungspflicht.

Eine Besonderheit der Funktions- und Handlungsbeschreibung aber sind Handlungspflichten des Aufsichtsrats. Damit werden in der Regel Aktivitäten bezeichnet, die das Überwachungsorgan, eine seiner Untereinheiten (Ausschüsse o.Ä.) oder einzelne Mitglieder in Abhängigkeit von der jeweiligen Situation zum Handeln „verpflichten“. In diesen Fällen besteht regelmäßig kein Ermessen dahin gehend, ob der (oder die) Betroffene(n) handeln sollten oder sollen, sondern sie sind bei objektiver Sichtweise zum