Der Aufsichtsrat
Experten im Aufsichtsrat

Experten im Aufsichtsrat

Univ.-Prof. (em.) Dr. Dr. Manuel R. Theisen

Bis zur diesbezüglichen Änderung des Aktiengesetzes im Jahr 2016 musste jeder Aufsichtsrat einer kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaft über mindestens einen unabhängigen Finanzexperten verfügen (§ 100 Abs. 5 AktG a.F.). Das Kriterium der „Unabhängigkeit“ ist nunmehr gestrichen, dafür müssen in diesen Gesellschaften „die Mitglieder in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sein“ (s. auch „Der Aufsichtsrat“ 2018, S. 12). Nach Ziff. 5.4.1 DCGK 2017 sollen die Aufsichtsratsmitglieder kodexverpflichteter Gesellschaften „insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen“. Weiterführende Anforderungen an die Qualifikation der Aufsichtsratsmitglieder sehen Gesetz und Kodex nicht vor. Der Finanzexperte kann also auch in großen Gesellschaften der einzige Experte im Überwachungsgremium sein (und bleiben);