Der Aufsichtsrat
Der Umgang mit einem alternativen Wahlvorschlag zum Aufsichtsrat

Der Umgang mit einem alternativen Wahlvorschlag zum Aufsichtsrat

Matthias Höreth

Ein alternativer Vorschlag zur Aufsichtsratswahl aus dem Aktionärskreis kann durchaus Irritationen auslösen. Folgen sind zunächst die Bekanntmachung auf der Internetseite, eine mögliche Vorabwahl gemäß § 137 AktG und ggf. die Notwendigkeit der Änderung des Wahlmodus. Die Prüfung der Voraussetzungen und die Organisation von Formularen sowie der diesbezüglichen Abläufe lassen sich rechtssicher gestalten.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Veröffentlichung
  • III. Stimmrechtsvertretung/Briefwahl
  • IV. Wahlvorschlag in der Hauptversammlung
  • V. Quorumsermittlung bezüglich Vorabwahl
  • VI. Abstimmungsreihenfolge
  • VII. Fazit

I. Einleitung

Spätestens alle fünf Jahre, bei vorzeitigem Ausscheiden von Mitgliedern ggf. auch früher, stehen in Aktiengesellschaften und dualistischen SE Aufsichtsratswahlen durch die Hauptversammlung an. Diesen gehen häufig intensive Kandidatensuch- und -findungsprozesse, die Erarbeitung und Verabschiedung von Anforderungsprofilen, die Einschaltung von spezialisierten