Der Aufsichtsrat
Overboarding – oder: „Was ist zu viel des Guten“?

Overboarding – oder: „Was ist zu viel des Guten“?

Dr. Lutz Krämer

„Overboarding“ bezeichnet den Fall einer übermäßigen oder im Einzelfall unpassenden Häufung von Mandaten, vor allem im Zusammenhang mit einem Vorstands- oder Aufsichtsratsvorsitz. Im Interesse guter Corporate Governance wird auch in Deutschland zunehmend diskutiert, wie viele Ämter eine einzelne Person gewissenhaft wahrnehmen kann und wie weit Business-Konflikte reichen können. Es häufen sich die Fälle, in denen Aktionäre, oft initiiert von angloamerikanischen Stimmrechtsberatern, vorgeschlagenen Kandidaten die Zustimmung verweigern oder zumindest nachdrücklich ihrem Missmut Ausdruck verleihen.

Inhaltsübersicht

  • I. Das Problem
  • II. Rahmenbedingungen
  • III. Hauptversammlungspraxis
  • IV. Handlungsbedarf oder Selbstregulierung?

I. Das Problem

„Overboarding“ beschreibt Fälle drohender zeitlicher Überlastung bei der konkreten Wahrnehmung einzelner Aufsichtsratsmandate. So bestehen grundsätzlich Bedenken, wenn eine Persönlichkeit bedeutende Aufsichtsratsmandate mit einer Vorstandsposition