Overboarding – oder: „Was ist zu viel des Guten“?
Dr. Lutz Krämer
„Overboarding“ bezeichnet den Fall einer übermäßigen oder im Einzelfall unpassenden Häufung von Mandaten, vor allem im Zusammenhang mit einem Vorstands- oder Aufsichtsratsvorsitz. Im Interesse guter Corporate Governance wird auch in Deutschland zunehmend diskutiert, wie viele Ämter eine einzelne Person gewissenhaft wahrnehmen kann und wie weit Business-Konflikte reichen können. Es häufen sich die Fälle, in denen Aktionäre, oft initiiert von angloamerikanischen Stimmrechtsberatern, vorgeschlagenen Kandidaten die Zustimmung verweigern oder zumindest nachdrücklich ihrem Missmut Ausdruck verleihen.
Inhaltsübersicht
- I. Das Problem
- II. Rahmenbedingungen
- III. Hauptversammlungspraxis
- IV. Handlungsbedarf oder Selbstregulierung?
I. Das Problem
„Overboarding“ beschreibt Fälle drohender zeitlicher Überlastung bei der konkreten Wahrnehmung einzelner Aufsichtsratsmandate. So bestehen grundsätzlich Bedenken, wenn eine Persönlichkeit bedeutende Aufsichtsratsmandate mit einer Vorstandsposition