Der Aufsichtsrat
Zulässigkeit und Grenzen von Fringe Benefits für Aufsichtsratsmitglieder

Zulässigkeit und Grenzen von Fringe Benefits für Aufsichtsratsmitglieder

Dr. Stefan Mutter

Medien, Missgunst und ausufernde Compliance-Regelungen zerren auch Nebenleistungen an Aufsichtsratsmitglieder ins Scheinwerferlicht und im Einzelfall auch vor Strafgerichte. Im Folgenden sollen Vorständen und Aufsichtsräten für Bewilligung und Annahme solcher Leistungen einige feste Planken mitgegeben werden.

Inhaltsübersicht

  • I. Worum geht es?
  • II. Rechtliche Grundlagen
  • III. Satzungswirklichkeit
    • 1. Sitzungsgeld
    • 2. Haftpflichtversicherung
    • 3. Umsatzsteuer
    • 4. Auslagenersatz
  • IV. „Rechtsgrundlose“ Fringe Benefits
    • 1. Aus- und Weiterbildung
    • 2. Sitzungen außerhalb des Unternehmenssitzes
    • 3. Einladungen und Geschenke
  • V. Fazit

I. Worum geht es?

Attraktive Vergütungssysteme setzen auch auf Lohnnebenleistungen. Dahinter verbergen sich ganz unterschiedliche Bausteine. Sie reichen von Lebensqualitätsvorteilen (wie Sabbaticals, Freistellungen für Schulungen und Sprachaufenthalte bis zur Bewilligung von Lehraufträgen bei Fach- und Führungskräften) über monetäre Leistungen (wie Dienstaltersgeschenke,