Der Aufsichtsrat
Aufsichtsratspflichten vor und in der Insolvenz
Hohes Haftungsrisiko für Aufsichtsratsmitglieder

Aufsichtsratspflichten vor und in der Insolvenz

Hohes Haftungsrisiko für Aufsichtsratsmitglieder

Hermann Oberhofer

Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung der GmbH bzw. den Vorstand der AG sorgfältig zu überwachen. In der Unternehmenskrise steigen die Anforderungen an die Überwachungspflichten des Aufsichtsrats erheblich an. Verletzen Aufsichtsratsmitglieder die Sorgfaltspflichten, riskieren sie, im Fall einer sich anschließenden Insolvenz mit Schadensersatzklagen des Insolvenzverwalters konfrontiert zu werden.

Inhaltsübersicht

  • I. Aufsichtsratstätigkeit in der Krise des Unternehmens
  • II. Folgen der Insolvenzeröffnung
    • 1. Auflösung der Gesellschaft
    • 2. Funktion des Aufsichtsrats
    • 3. Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
    • 4. Aufsichtsrat und Gläubigerausschuss
  • III. Haftung der Leitungsorgane nach Insolvenzreife
    • 1. Haftung der Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder
      • a) Masseschmälerungshaftung der Führungsorgane
      • b) Insolvenzverschleppungshaftung
    • 2. Haftung der Aufsichtsratsmitglieder
  • IV. Absicherung durch D&O-Versicherung
  • V. Fazit

I. Aufsichtsratstätigkeit in der Krise des Unternehmens

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