Der Aufsichtsrat
„Fit and proper“ – Der Aufsichtsrat im Versicherungsunternehmen

„Fit and proper“ – Der Aufsichtsrat im Versicherungsunternehmen

Dr. Martin Kock / Matthias Verholen

„Meister Proper putzt so sauber, dass man sich drin spiegeln kann“, lautete ein bekannter Werbeslogan aus den 80er-Jahren für einen Haushaltsreiniger aus dem Hause Procter & Gamble. Der Name leitet sich aus dem französischen „propre = sauber“ ab und soll nicht nur für Sauberkeit im ganzen Haus stehen, sondern auch Leitbild für die Anforderungen an die Leitung eines modernen Versicherungsunternehmens sein. Im Fokus standen und stehen dabei die persönlichen Qualifikationsanforderungen an das Führungspersonal (sog. „Fit and proper“-Kriterien). Diese Kriterien sind zwar im Grundsatz nicht neu, wurden aber im Zuge der Neufassung des VAG sowie im Rahmen des Abschlussprüfungsreformgesetzes (AReG) im Jahr 2016 weiterentwickelt.

Die „Fit and proper“-Kriterien hat der Gesetzgeber im neugefassten § 24 VAG allgemein für Geschäftsleiter und Personen mit anderen Schlüsselaufgaben festgehalten und mit den Merkmalen „Zuverlässigkeit“ und „fachlicher Eignung“