Der Aufsichtsrat
Der unabhängige Aufsichtsrat

Der unabhängige Aufsichtsrat

Rudolf X. Ruter

Rudolf X. Ruter
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Der Aufsichtsrat muss allein, mutig und tapfer entscheiden können zum Wohle und im Sinne des Unternehmens, ohne Rücksichtnahme auf persönliche Bindungen oder eigene Interessen. Erfolgreiche Führung ist immer mit Blick auf die Zukunft, also nachhaltig in der zeitlichen Dimension, ausgestaltet. Dazu ist Mut zur Verantwortung gefragt. Meiner Meinung nach sind Tapferkeit und Mut neben Persönlichkeit und Charakter die entscheidenden Kraftquellen für gelebte Unabhängigkeit.

Wir brauchen in der fortlaufenden Corporate Governance-Diskussion einen Perspektivenwechsel: von der Governance des Unternehmens zur persönlichen Governance des Top-Managers. Es geht dabei um ein neues Managementverständnis: um reflektierte Selbsteinschätzung und Selbstüberprüfung, um ethisches Management. Eine in vielen Belangen umfassende Unabhängigkeit ist dabei der wichtigste aller „Personal Governance-Grundsätze“, der eigene und fremde Ansprüche an Haltung und Verhalten von Aufsichtsräten konkretisiert.

Der Begriff der „normalen“ oder „formalen“ Unabhängigkeit ist im Aktiengesetz nicht klar definiert. Im Kern geht es aber nicht um juristische Spitzfindigkeiten, sondern um den gesunden Menschenverstand, den es einzusetzen gilt. In der Regel weiß jeder, wann er abhängig bzw. unabhängig entscheidet und handelt. Es geht also neben der „legalen“ Unabhängigkeit um die „legitime“ Unabhängigkeit, die sich in vielfältigen Formen und Ausprägungen zeigt: materielle, finanzielle, emotionale und persönliche Unabhängigkeit mit wesentlichen zu klärenden Fragen und potenziellen Konflikten u.a. in folgenden Bereichen:

  • wesentliche direkte oder indirekte Beziehungen,

  • persönliche finanzielle offene und versteckte Honorierungen,

  • verwandtschaftliche und freundschaftliche Beziehungen,

  • eingeschränkte zeitliche Verfügbarkeit.

Entscheidend in der Alltagssituation ist neben der „normalen“ oder „formalen“ Unabhängigkeit allerdings die tatsächlich „(vor-)gelebte“ Unabhängigkeit, die auch Mut erfordert. Die „gelebte, echte“ bzw. „innere“ Unabhängigkeit zeigt sich in derzeitigen und zukünftigen Entscheidungen bzw. in Handlungen selbst („Unabhängigkeit in der Tat“). Dabei muss der ehrbare Aufsichtsrat gewährleisten, dass er sowohl gegenüber Einflüssen von außen als auch nach eigener Haltung frei ist von jeglichen Interessen- und Rollenkonflikten. Die Fähigkeit der inneren Unabhängigkeit („independence in mind“) steht für Selbstständigkeit und Entscheidungsfreiheit.

Bei der „äußeren“, wahrgenommenen Unabhängigkeit („independence in appearance“) ist die Perspektive des fremden Dritten entscheidend. Das Nichtbestehen der Besorgnis der Befangenheit steht hierbei im Vordergrund.

Ausgehend von dem Postulat, dass alle Aktionäre und Gesellschafter stets das Wohl und das Interesse des Unternehmens bei ihren Entscheidungen und Handlungen zugrunde legen, ist das einzelne Aufsichtsratsmitglied bei der inneren und äußeren Unabhängigkeit ebenfalls ausschließlich dem Wohl des Unternehmens – nicht einzelner Stakeholder – verpflichtet.

Mut ist die menschliche Fähigkeit, als Person oder als Gruppe Gleichgesinnter einer komplexen und schwierigen, mit Nachteilen verbundenen Situation trotz eventueller Rückschläge entgegenzutreten und an seinem Erfolgswillen festzuhalten. Der Mutige kennt aufgrund eigener Erfahrungen und Erkenntnisse die Risiken und die Angst, kann diese aber überwinden. Dieser Mut hat weniger mit Risiken und Gefahren zu tun, denen man sich aussetzt, sondern vor allem mit der eigenen Überzeugung und der persönlichen Sinn- und Werteorientierung. Wofür setze ich mich ein? Lohnt es sich, dafür im ethischen Sinne zu kämpfen? Habe ich Rückgrat?

Sofern ein Gefühl des Unwohlseins bezüglich des eigenen Urteilsvermögens oder ein keimender Zweifel an der eigenen Unabhängigkeit aufkommt, ist der ehrbare Aufsichtsrat gut beraten, eventuell sich entwickelnde oder bereits schon vorhandene Interessen- und Rollenkonflikte deutlich und vor allem schnell und umfangreich offenzulegen und allen wesentlichen Stakeholdern transparent zu machen. Gebotenenfalls legt der ehrbare Aufsichtsrat zeitnah und konsequent sein Mandat nieder – zum Wohle und Interesse des Unternehmens.