Es gibt genügend qualifizierte Frauen
Monika Schulz-Strelow / Elke Benning-Rohnke
Seit etwas über zwei Jahren gibt es jetzt eine „Frauenquote“ für die Besetzung der Aufsichtsräte börsennotierter und voll mitbestimmter Unternehmen. Im Gespräch mit Prof. Dr. Roderich C. Thümmel erläutern Monika Schulz-Strelow und Elke Benning-Rohnke, was das Gesetz gebracht hat und welche Schlussfolgerungen sich aus den Erfahrungen ziehen lassen.
Seit fast drei Jahren gibt es jetzt das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“, wie es heißt. Es schreibt in den Überwachungsgremien von börsennotierten Unternehmen, die auch paritätisch mitbestimmt sind, eine Geschlechterquote von mindestens 30% vor. Wie fällt Ihre vorläufige Bilanz aus?
Monika Schulz-Strelow: Die gesetzliche Quote als zentrale Säule des Gesetzes gilt derzeit lediglich für 104 Unternehmen. Hier wirkt die Quote zweifellos. Alle von der Quote