Der Aufsichtsrat
Klage auf Ersatz von Kartellschäden

Klage auf Ersatz von Kartellschäden

Kommentiert von RiBGH a.D. Prof. Dr. Lutz Strohn

LG Hannover, Urteil vom 18.12.2017 – 18 O 8/17, WuW 2018, S. 101.

Sachverhalt

Die Stadt Göttingen macht mit ihrer Klage Schadensersatz in Höhe von 335.000 € gegen den Lkw-Hersteller MAN geltend. Zuvor hatte die Europäische Kommission bestandskräftig festgestellt, dass MAN an verbotenen Preisabsprachen beteiligt war. Gegen die übrigen Kartellanten verhängte die Kommission Bußgelder in Höhe der Rekordsumme von mehr als 3 Mrd. €. MAN blieb dagegen verschont, weil das Unternehmen als Kronzeuge aufgetreten war. Das hinderte die Klägerin jedoch nicht, den Schaden, der ihr bei dem Erwerb von Feuerwehr- und Abfallentsorgungsfahrzeugen durch die verbotenen Preisabsprachen entstanden war, von MAN ersetzt zu verlangen. Das Landgericht Hannover hat die Klage teilweise abgewiesen und im Übrigen ein Grundurteil erlassen.

Gründe

Nach § 33 Abs. 4 GWB in der Fassung der 7. GWB-Novelle 2005 ist das Gericht in einem Schadensersatzprozess gegen einen