Der Aufsichtsrat
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds zum (stellvertretenden) Aufsichtsratsvorsitzenden vor Beginn seiner Amtszeit

Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds zum (stellvertretenden) Aufsichtsratsvorsitzenden vor Beginn seiner Amtszeit

Dr. Frauke Möhrle

Die in der Praxis immer wieder relevante Frage des zulässigen Zeitpunkts der Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden und/oder seines Stellvertreters stellt sich sowohl im Aufsichtsrat einer mitbestimmungsfreien Aktiengesellschaft als auch in mitbestimmten oder nach dem DrittelbG besetzten Aufsichtsräten. Nach dem Gesetzeswortlaut in § 107 Abs. 1 AktG und gleichlautend § 27 Abs. 1 MitbestG wählt der Aufsichtsrat „aus seiner Mitte“ einen Aufsichtsratsvorsitzenden und einen Stellvertreter. Konkret geht es um die Frage, wie der gesetzlichen Regelung Genüge getan werden kann, wenn ein neues Mitglied zum (stellvertretenden) Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt werden soll, dessen Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied zum Zeitpunkt der Wahl noch nicht begonnen hat.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
  • II. Aufsichtsratsvorsitzender und Stellvertreter
    • 1. Aufsichtsratsvorsitzender
    • 2. Stellvertreter
    • 3. Amtszeit
  • III. Zeitpunkt der Wahl
    • 1. Wahl „aus der Mitte“ des Aufsichtsrats
    • 2. Aufschiebende Bedingung