Der Aufsichtsrat
Budget für Unterstützungsleistungen für Aufsichtsratsmitglieder?

Budget für Unterstützungsleistungen für Aufsichtsratsmitglieder?

Dr. Peter Henning

Die Regelung aus § 113 AktG, wonach Aufsichtsratsmitgliedern für ihre Tätigkeit eine Vergütung gewährt werden kann, haben nahezu alle börsennotierten Aktiengesellschaften in ihren Satzungen umgesetzt. Demzufolge werden Aufsichtsratsmitgliedern eine feste Vergütung, häufig auch eine variable Vergütung und Sitzungsgelder gezahlt. Vereinzelt findet man in Satzungen auch Regelungen zur Übernahme der Prämien für die D&O-Versicherung durch die Gesellschaft, da diese als Vergütung angesehen werden könnten. Auch die Ausstattung des Aufsichtsratsvorsitzenden, zu der beispielsweise ein Büro oder Sekretariat, Assistenten, ein Dienstwagen nebst Fahrer, Kostenerstattungen für Sicherheitsmaßnahmen oder Reisekosten für in Ausübung der Funktion anfallende Auswärtstermine zu zählen sind, wird vereinzelt in Satzungen aufgelistet. Grund für diese Sonderleistungen sind die zusätzlichen Aufgaben des Vorsitzenden. Vergleichbare Regelungen für Aufsichtsratsmitglieder oder