Der Aufsichtsrat
Beurteilung der Wirksamkeit des Internen Revisionssystems durch den Aufsichtsrat

Beurteilung der Wirksamkeit des Internen Revisionssystems durch den Aufsichtsrat

Dipl.-Betriebswirt (FH) Hubertus Eichler / Dipl.-Jurist/Dipl.-Kfm. Mathias Wendt

Der Aufsichtsrat ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 111 Abs. 1 i.V.m. § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG) verpflichtet, sich mit der Wirksamkeit des Internen Revisionssystems (IRS) zu befassen. Er kann diese Aufgabe entweder – vorzugsweise durch den Prüfungsausschuss – komplett selbst übernehmen oder als Grundlage für die eigene Beurteilung einen externen Sachverständigen damit beauftragen, eine Prüfung des IRS durchzuführen. Für beide Fälle bieten die einschlägigen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer bzw. des Deutschen Instituts für Interne Revision zur Prüfung von IRS eine hilfreiche Orientierung.

Inhaltsübersicht

  • I. Grundlagen
  • II. Überwachung der Wirksamkeit der Internen Revision
  • III. Anforderungen an die Wirksamkeit der Internen Revision
  • IV. Governance-Dialog zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Internen Revision

I. Grundlagen

Nach der international anerkannten Definition der Internen Revision