Der Stiftungsrat ist unternehmerisch tätig
Catherine von Fürstenberg-Dussmann
Wie unterscheidet sich die Tätigkeit eines Stiftungsrats von der des Aufsichtsrats? Im Gespräch mit Prof. Dr. Roderich C. Thümmel erläutert Catherine von Fürstenberg-Dussmann die besondere Arbeitsweise des Stiftungsrats am Beispiel der Dussmann Group.
Wie unterscheidet sich Ihrer Wahrnehmung nach die Arbeit in einem Stiftungsrat von der im Aufsichtsrat einer anderen Unternehmensform?
Zunächst einmal ist unser Fall sicher besonders. Das Unternehmen steht nach wie vor in vollständigem Eigentum von meiner Tochter und mir. Die Stiftung wurde als Komplementärin eingesetzt und trägt als Führungsstiftung die Verantwortung für die geschäftliche Entwicklung der Dussmann Group. Unsere Verantwortung geht hier mehr ins Detail, als dies nach dem Aktiengesetz für einen Aufsichtsrat vorgesehen ist. Auch meine Rolle als Vorsitzende ist wesentlich näher am operativen Tagesgeschäft. Dennoch gibt es natürlich erhebliche Parallelen zu