Der Aufsichtsrat
Handlungsempfehlungen für die Kapitalmarktkommunikation des Aufsichtsrats

Handlungsempfehlungen für die Kapitalmarktkommunikation des Aufsichtsrats

Dr. Maximilian Degenhart

Die öffentliche Wahrnehmung des Aufsichtsrats ist im Wandel begriffen. Ein sichtbares Zeichen hierfür ist die zunehmende Kapitalmarktkommunikation des Aufsichtsratsvorsitzenden, also die Kontaktpflege mit Aktionären, Investoren, Analysten und Medien. Diese Entwicklung hat im Wesentlichen zwei Gründe: Einerseits fordern Investoren immer öfter den direkten Dialog mit dem Aufsichtsrat ein, gerade zu Themen der Corporate Governance. Andererseits haben die Unternehmen in Zeiten von „Say on Pay“ verstärkt das Bedürfnis, aktiv auf Investoren zuzugehen, und zwar auch hinsichtlich der Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich des Aufsichtsrats fallen. Der folgende Beitrag soll konkrete Handlungsempfehlungen zum Investorendialog des Aufsichtsrats geben.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Ausgestaltung des Investorendialogs
    • 1. Einführung einer Kommunikationsordnung
    • 2. Inhalte der Kommunikationsordnung
      • a) Zuständigkeiten innerhalb des Organs Aufsichtsrat
      • b) Kriterien für