Der Aufsichtsrat
Der besondere Vertreter als „Waffe“ im Aktionärsstreit?

Der besondere Vertreter als „Waffe“ im Aktionärsstreit?

Jens Haubold

Zur Verfolgung von Ersatzansprüchen einer Aktiengesellschaft gegenüber Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern können Aktionäre einen besonderen Vertreter bestellen. In jüngerer Zeit hat dieses Instrument erhebliche praktische Bedeutung erlangt und wird kontrovers diskutiert. Dabei hat es sich in einigen Konstellationen als durchaus anfällig für Rechtsmissbrauch erwiesen. Die Organe mancher Gesellschaft mit uneinigem Aktionärskreis können ein trauriges Lied davon singen. Gerichte und Rechtsberater stehen vor der Aufgabe, Fälle legitimer Rechtsverfolgung durch Aktionäre von solchen einer missbräuchlichen Ausnutzung der Rechtsfigur zu unterscheiden.

Inhaltsübersicht

  • I. Befund
  • II. Aktienrechtliche Ausgangslage
  • III. Bestellung
  • IV. Informations- und Einsichtsrechte
  • V. Pflichtenstellung

I. Befund

Die gesetzliche Grundidee des besonderen Vertreters leuchtet unmittelbar ein: Verletzen Organmitglieder einer Aktiengesellschaft ihre Pflichten, so sind sie der Gesellschaft zum Schadensersatz