Der Aufsichtsrat
Corporate Social Responsibility: Bekanntes Thema mit neuer Brisanz

Corporate Social Responsibility: Bekanntes Thema mit neuer Brisanz

Christian Knake / Christina Fischer

Mit dem Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) hat der Gesetzgeber jüngst die Pflicht zur Unternehmensberichterstattung erweitert. Die Veränderungen betreffen auch und insbesondere die Pflichten des Aufsichtsrats – die eingehende Beschäftigung mit dem Thema ist daher dringend geboten. Das Gesetz ist auf bereits laufende Geschäftsjahre anzuwenden.

Inhaltsübersicht

  • I. Gesetzliche Neuerungen
    • 1. Eckdaten
    • 2. Betroffene Unternehmen
    • 3. Neuerungen für den Aufsichtsrat
  • II. Gesetzlich geforderte Inhalte eines CSR-Berichts – was ist zu prüfen?
    • 1. CSR-System
    • 2. CSR-Inhalte
  • III. CSR-Rahmenwerke
    • 1. Anwendung von Rahmenwerken
    • 2. Einschlägige Rahmenwerke
      • a) Global Reporting Initiative
      • b) Deutscher Nachhaltigkeitskodex
      • c) UN Global Compact
      • d) ISO 26.000
  • IV. Nächste Schritte des Aufsichtsrats

I. Gesetzliche Neuerungen

1. Eckdaten

Grundlage für das am 19.04.2017 in Kraft