Corporate Social Responsibility: Bekanntes Thema mit neuer Brisanz
Christian Knake / Christina Fischer
Mit dem Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) hat der Gesetzgeber jüngst die Pflicht zur Unternehmensberichterstattung erweitert. Die Veränderungen betreffen auch und insbesondere die Pflichten des Aufsichtsrats – die eingehende Beschäftigung mit dem Thema ist daher dringend geboten. Das Gesetz ist auf bereits laufende Geschäftsjahre anzuwenden.
Inhaltsübersicht
- I. Gesetzliche Neuerungen
- 1. Eckdaten
- 2. Betroffene Unternehmen
- 3. Neuerungen für den Aufsichtsrat
- II. Gesetzlich geforderte Inhalte eines CSR-Berichts – was ist zu prüfen?
- 1. CSR-System
- 2. CSR-Inhalte
- III. CSR-Rahmenwerke
- 1. Anwendung von Rahmenwerken
- 2. Einschlägige Rahmenwerke
- a) Global Reporting Initiative
- b) Deutscher Nachhaltigkeitskodex
- c) UN Global Compact
- d) ISO 26.000
- IV. Nächste Schritte des Aufsichtsrats
I. Gesetzliche Neuerungen
1. Eckdaten
Grundlage für das am 19.04.2017 in Kraft