Der Aufsichtsrat
Die Bedeutung der „Key Audit Matters“ für den Bericht des Aufsichtsrats

Die Bedeutung der „Key Audit Matters“ für den Bericht des Aufsichtsrats

Ralf Engelshove / Florian Lindner

Sowohl dem Aufsichtsrat als auch dem Abschlussprüfer obIiegt die Prüfung des Jahresabschlusses. Der Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung (§ 171 Abs. 2 AktG) erfolgt im Regelfall bei uneingeschränktem Bestätigungsvermerk in standardisierter Form. Der Bestätigungsvermerk ist bei Unternehmen von öffentlichem Interesse künftig um sog. „Key Audit Matters“ zu erweitern. Diese Individualisierung im Schlussurteil des Abschlussprüfers bietet dem Aufsichtsrat Anknüpfungspunkte, um den Informationswert seines Berichts zu erhöhen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Der (erweiterte) Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
    • 1. Der bisherige Bestätigungsvermerk
    • 2. Die Erweiterung des Bestätigungsvermerks um KAM
      • a) Rechtliche Grundlagen und Anwendungsbereich
      • b) Prozess der Bestimmung von KAM
  • III. Bedeutung der KAM für den Bericht des Aufsichtsrats
    • 1. Rechtliche Grundlagen und Zweck der Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats
    • 2. Die Bedeutung der KAM bei der Prüfung