Der Aufsichtsrat
Societas Unius Personae (SUP) – Auf dem Weg zum EU-Konzernbaustein?

Societas Unius Personae (SUP) – Auf dem Weg zum EU-Konzernbaustein?

Prof. Dr. Christoph Teichmann

Die Exportnation Deutschland wartet seit Jahren darauf, dass der europäische Gesetzgeber für die grenzüberschreitende Tätigkeit eine passende Rechtsform bereitstellt. Derzeit gründen deutsche Unternehmen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat tätig werden wollen, dort zumeist eine Gesellschaft nationalen Rechts. Sie bewegen sich dabei auf unsicherem Gelände. Denn das Recht der GmbH und ihrer ausländischen Pendants wurde bislang europäisch nicht angeglichen und hält selbst für Spezialisten immer wieder Überraschungen bereit. Der Schritt über die Grenze ist daher mit erheblichen Unwägbarkeiten und unnötig hohen Beratungskosten verbunden.

Die Europäische Privatgesellschaft (SPE) sollte hier Abhilfe schaffen. Doch scheiterte deren Einführung 2011 am deutschen Veto. Dabei ging es Deutschland nicht um Fundamentalopposition, sondern um inhaltliche Einzelfragen, von denen die Arbeitnehmer-Mitbestimmung die schwierigste war. Im Jahr 2014 folgte ein neuer Anlauf. Die