Inhaltsverzeichnis - AKTUELLE ENTWICKLUNGEN IM WIRTSCHAFTS- UND STEUERRECHT 01/2020
Gastkommentar
Halbzeitbilanz: Die Liste der Reformprojekte ist noch lang! Berthold Welling Mit den zahlreichen wirtschaftsrechtlichen und steuerpolitischen Gesetzgebungsverfahren hat die Große Koalition im Zuge eines Jahresendspurts 2019 versucht, die zahlreichen offenen Baustellen der finanz- und rechtspolitischen Fraktionsarbeitsgruppen zumindest zum Teil zu schließen. Geplante oder begonnene Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, wie die steuerliche Forschungsförderung, das Jahressteuergesetz oder die Grundsteuerreform wurden zumindest auf Bundesebene und in einigen Fällen auch schon im Bundesrat abgeschlossen. […] | S. 1 |
Wirtschaftsrecht
Unternehmensrechtliche Schwerpunkte der 19. Legislaturperiode – Überblick und Zwischenbilanz Dr. Georg Franzmann / RA Dr. Tobias Brouwer Vom Abschluss des Koalitionsvertrags an gerechnet gehen im März 2020 die ersten zwei Regierungsjahre zu Ende. Der vorliegende Beitrag gibt einen Zwischenstand über die wichtigsten unternehmensrechtlichen Gesetzesvorhaben der Legislaturperiode und bewertet diese aus Sicht der Realwirtschaft. | S. 4‑6 |
Neuerungen zur Vorstandsvergütung durch das ARUG II RA Dr. Jörgen Tielmann Das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtline (ARUG II) ist am 01.01.2020 in Kraft getreten. Die Neuregelungen sind vielfältig. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die Neuerungen zur Vorstandsvergütung. | S. 7‑9 |
Related Party Transactions nach ARUG II – ein Überblick RA Dr. Volker Schulenburg Das am 01.01.2020 in Kraft getretene ARUG II regelt auch die Geschäfte börsennotierter Gesellschaften mit nahestehenden Personen (Related Party Transactions) neu. Der Beitrag gibt einen Überblick über die geänderten Anforderungen. | S. 10‑14 |
Reform des Deutschen Corporate Governance Kodex RA Dr. Marc Peters Mit der Neufassung des DCGK wird die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB zum zentralen Instrument der Corporate Governance Berichterstattung. Im Mittelpunkt des neuen Kodex stehen die Unabhängigkeit der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat, das sog. Overboarding und die Vorstandsvergütung. Der Beitrag stellt die neue Kodexstruktur und die wesentlichen inhaltlichen Änderungen vor und zeigt auf, dass die Kodexadressaten ihre Corporate Governance reflektieren müssen, um Abweichungen vom neuen DCGK zu vermeiden. […] | S. 15‑18 |
Der neue Deutsche Corporate Governance Kodex aus Sicht der Praxis Dr. Friederike Rotsch / Tobias Greven Am 09.05.2019 hat die Regierungskommission „Deutscher Corporate Governance Kodex“ die Neufassung ihres Regelwerks beschlossen. Motiviert von dem Anliegen, dem Kodex wieder zu größerer Relevanz zu verhelfen, wollte sie ihn zu einem modernen, klaren und kompakten Instrument guter Unternehmensführung umgestalten (s. PM Regierungskommission vom 06.11.2018 S. 1). Dabei hat sie nach Vorlage ihres Entwurfs vom 25. […] | S. 18‑19 |
Gefährdungshaftung für aus dem Unternehmen heraus begangene Straftaten RA Prof. Dr. Dipl.-Kfm. Jörg Rodewald Das neue Verbandsstrafrecht will Unternehmen motivieren, verstärkt interne Untersuchungen durchzuführen. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Zielsetzung und der geplanten Ausgestaltung des Verbandssanktionengesetzes. | S. 19‑22 |
Der Entwurf eines Unternehmenssanktionsrechts aus Sicht der Praxis Dominik Jaensch / Dr. Andreas Zühlsdorff In den vergangenen Jahren haben Politik und Verbände verschiedene Reformvorschläge zu einem Unternehmenssankti-onsrecht vorgestellt. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 12.03.2018 beinhaltet Erläuterungen, dass und wie das Sanktionsrecht für Unternehmen neu geregelt werden soll. Insbesondere soll demnach sichergestellt werden, dass bei Wirtschaftskriminalität grds. auch die Unternehmen stärker bestraft werden, wenn sie vom Fehlverhalten ihrer Mitarbeiter profitieren. […] | S. 23‑24 |
Ressortverteilung in der Geschäftsführung der GmbH RA Dr. Eberhard Vetter Eine klare und zweifelsfreie Geschäftsverteilung in einer mehr-köpfigen Geschäftsführung ist eine unverzichtbare Voraus-setzung für die Entlastung der nicht (primär) zuständigen Geschäftsführungsmitglieder. Der Beitrag widmet sich den Voraussetzungen einer wirksamen Ressortverteilung und den daraus resultierenden Pflichten der Geschäftsführer. | S. 24‑26 |
Sammelklagen – Überblick und Gegenüberstellung RA Dr. Volker Schulenburg Nach traditionellem deutschen zivilprozessualen Verständnis ist grds. jeder Anspruchsinhaber selbst dafür zuständig, seinen Anspruch durchzusetzen. Jeder kann für sich entscheiden, ob, wann und wie er seinen Anspruch geltend macht und durchsetzt. Dieses Konzept stößt jedoch in gewissen Szenarien an Grenzen. Insbesondere wenn der Schaden des Einzelnen marginal ist (Streu- oder Bagatellschaden), lohnt sich für den Einzelnen der Aufwand eines Gerichtsverfahrens nicht; zudem steht das finanzielle Risiko der Rechtsverfolgungskosten in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem möglichen Gewinn. […] | S. 26‑30 |
Quo vadis europäische Sammelklage? RA Dr. Gabriel Harnier / RA Marcel Kouskoutis Die effektive Entschädigung von Verbrauchern im Fall der Verletzung ihrer Rechte durch Unternehmen ist wesentlicher Teil einer funktionierenden Rechtsordnung. Dies schließt effiziente Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten ein. Einige Mitgliedstaaten der EU setzen hierbei auf Systeme der kollektiven Rechtsdurchsetzung. Zuletzt hat auch Deutschland mit der Musterfeststellungsklage ein solches prozessuales Instrument eingeführt. Erste Erfahrungen mit diesem neuen Klageinstrument werden derzeit gesammelt. […] | S. 30‑31 |
Dr. Alissa Zeller / Dr. Sascha S. Zhu / RA Marcel Kouskoutis Deutschland verfügt über eines der höchst entwickelten Systeme des gerichtlichen Schutzes gegen Patentverletzungen mit einer jahrzehntelangen und ausdifferenzierten Rspr. durch die mit besonderer Sachkunde ausgestatteten Patentstreitkammern. Insbesondere die Möglichkeit, den patentrechtlichen Unterlassungsanspruch aus § 139 PatG wirksam und zügig durchsetzen zu können, zeichnet dieses System seit jeher aus und macht Deutschland auch im internationalen Vergleich zu einem der attraktivsten Standorte für Patentstreitsachen. […] | S. 31‑34 |
Zum Stand der Umsetzung der DSGVO RA Dr. Michael Rath Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist nun knapp zwei Jahre in Kraft. Dieser Beitrag widmet sich einigen ausgewählten Themenfeldern der DSGVO. | S. 35‑37 |
Bürokratiemonster oder Wettbewerbsvorsprung? Risikobasierten Ansatz der DSGVO stärker betonen RA Timo Ahland / RA Marcel Kouskoutis Bis zum 25.05.2020 soll die EU-Kommission dem Europäischen Parlament und Rat einen Bericht über die Bewertung und Überprüfung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO; Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der RL 95/46/EG) vorlegen. Die Autoren machen im Folgenden konkrete Vorschläge für die aus ihrer Erfahrung als Rechtsanwender wesentlichsten Änderungsbedarfe an der DSGVO. […] | S. 38‑39 |
Steuerrecht
Digitalisierung von Steuerabteilungen StB Fritz Esterer / StB Christian Baumgart Die Digitalisierung oder Digitale Transformation bedeutet für viele Unternehmen eine grundlegende Veränderung für bestehende Arbeitsabläufe und ein Umdenken in Bezug auf etablierte Geschäftsmodelle. | S. 39‑43 |
Unternehmensbesteuerung im internationalen Wettbewerb RA Berthold Welling Die Diskussion über das Für und Wider einer Unternehmensbesteuerung wird zunehmend intensiver geführt. Selten war die finanzpolitische Ausgangslage für strukturelle Reformen so positiv wie derzeit. | S. 44‑45 |
Das Zwei-Säulen-Konzept der OECD zur Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung WP/StB/FBIStR Franz Prinz zu Hohenlohe / StB/FBIStR Prof. Dr. Axel Nientimp Im Zuge des OECD-Aktionsplans zu Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) kristallisierte sich die Digitalisierung der Wirtschaft als eine der wesentlichen steuerlichen Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft heraus. Dieser Beitrag diskutiert die Zukunft der internationalen Unternehmensbesteuerung und Neuordnung der Besteuerungsrechte zwischen den Staaten, außerdem werden die aktuellen Entwicklungen und Vorschläge der OECD zu einer globalen formelhaften Gewiteilung und einer globalen Mindestbesteuerung diskutiert. […] | S. 45‑49 |
Entwicklungen bei den Verrechnungspreisen im RefE des ATAD-Umsetzungsgesetzes StB/FBIStR Prof. Dr. Axel Nientimp Der RefE des ATAD-Umsetzungsgesetz (ATADUmsG) soll die Art. 5 (Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung) und Art. 9, 9b (Hybride Gestaltungen) der Anti Tax Avoidance Directive (ATAD) umsetzen. Daneben enthält der Gesetzentwurf weitgehende Änderungen zu den rechtlichen Grundlagen für Verrechnungspreise. Denen widmet sich der Beitrag. | S. 49‑52 |
Reform der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem RefE eines ATAD-Umsetzungsgesetzes VRiBFH a.D. RA/StB Prof. Dr. Dietmar Gosch / StBin Dr. Gabriele Rautenstrauch Durch den am 10.12.2019 veröffentlichten RefE eines ATAD-Umsetzungsgesetzes werden die Regelungen der Hinzurechnungsbesteuerung an die EU-Vorgaben in Art. 7 und 8 ATAD angepasst. Wichtige im Vorfeld diskutierte Reformansätze, wie die Absenkung des Niedrigsteuersatzes auf ein wettbewerbsfähiges Niveau, die Anrechnung auf die GewSt oder die Streichung der komplexen Ausnahme- und Rückausnahmevorschriften, werden allerdings nicht umgesetzt. […] | S. 52‑57 |
Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen StBin Dr. Gabriele Rautenstrauch / StB Dr. Johannes Günther Am 30.12.2019 wurde das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen im BGBl. veröffentlicht. Das Gesetz trat am 01.01.2020 in Kraft. Darin sind umfassende Meldepflichten – insb. für sog. Intermediäre – enthalten. Ob eine Konzernsteuerabteilung als Intermediär qualifizieren kann, ist dem Gesetz nicht eindeutig zu entnehmen. U.E. sprechen gute Argumente dafür, dass eine Konzernsteuerabteilung nur als Nutzer bei Inhouse-Gestaltungen angesehen werden kann. […] | S. 57‑62 |
GrESt-Reform – Einschränkung von Share Deals RAin Chin Chin King Die Intention des Gesetzgebers ist es, dass Immobilieninvestoren die GrESt künftig nicht mehr so leicht umgehen können. Bislang würden einige Investoren eine gesetzliche Regelung nutzen. Statt einer Immobilie erwerben sie Anteile an einer Gesellschaft, die Eigentümerin der Immobilie ist. Diese sog. Share Deals bleiben bisher grunderwerbsteuerfrei, wenn die Investoren weniger als 95% der Unternehmensanteile kaufen. […] | S. 62‑64 |